Hygienekonzept

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten
der Freien Christlichen Gemeinde Riedlingen


1. Im Gottesdienstraum sowie im Freien ist ein Mindestabstand von 1.50 m gewährleistet.

2. Es werden nicht mehr Gottesdienstbesucher Einlass finden, als unter Einhaltung des Mindestabstandes Sitzplätze zur Verfügung stehen. Der Saal wird entsprechend bestuhlt.

3. Personen, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.

4. Begrüssung sowie Verabschiedung per Handschlag entfällt.

5. Die Gottesdienstbesucher werden möglichst jeden Sonntag dieselben Plätze einnehmen.

6. Im Gottesdienst muss dauernd eine medizinische bzw. FFP2-Maske getragen werden. Am Eingang werden Einmalartikel bereitgestellt.

7. Im Gottesdienst wird bis zu einer eventuellen Lockerung nicht gesungen.

8. Mäntel und Jacken müssen zum Sitzplatz mitgenommen werden. Eine Garderobe zur Ablage steht nicht zur Verfügung.

9. Ein Gemeindeglied überwacht am Eingang die Abstandsregeln und führt eine Anwesenheitsliste, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Liste wird anschließend sicher verwahrt und nach 28 Tagen vernichtet.

10. Desinfektionsmittel stehen am Eingang zur Verfügung. In den WC-Räumen sind Handwaschmöglichkeiten mit Papierhandtüchern.

11. Der Ausgang erfolgt organisiert durch abstandsgerechtes Verlassen, möglichst von hinten nach vorne.

12. Türen, Bänke, Stühle und andere Kontaktflächen werden nach dem Gottesdienst desinfiziert.

13. Während des Gottesdienstes wird mehrfach stoßweise gelüftet. Während der Veranstaltung werden zusätzlich Hochleistungsfilter mit Dekontaminationstechnik und ca. 99% Abscheidegrad betrieben, die jeweilige Leistung beträgt 1800 qm/Stunde.

14. Abendmahl wird portioniert in Schälchen gereicht: Glasschale mit Einzelkelch und Brotstück. Die Schälchen werden vor dem Gottesdienst unter Einhaltung der Hygienerichtlinien vorbereitet, mit Mundschutz und Handschuhen dem Gottesdienstbesucher überreicht.

15. Taufen werden nur im Freien mit entsprechenden Abstandsregeln durchgeführt. Für den Taufenden besteht Maskenpflicht.

16. Kirchenkaffee im Anschluss des Gottesdienstes entfällt bis auf Weiteres.

17. Bei Unwohlsein, Erkältungssymptomen, z.B. Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinnes oder erhöhter Körpertemperatur ist der Besuch des Gottesdienstes untersagt. Dies gilt auch für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht mindestens 10 Tage vergangen sind. (Zutritt und Teilnahmeverbot).


Diese Maßnahmen und Handlungsanweisungen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.

Riedlingen, den 02.02.2021

Freie Christliche Gemeinde Riedlingen e.V., Josef-Christian-Strasse 33, 88499 Riedlingen